Revision des Römervertrags

    Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft, Aargau und Basel-Stadt haben den Vertrag über die Römerstadt Augusta Raurica (Römervertrag) erneuert. Dieser im Jahr 1975 abgeschlossene Staatsvertrag gilt als wegweisendes Beispiel für die interkantonale Zusammenarbeit und hat sich im Interesse des nationalen Kulturdenkmals Augusta Raurica bestens bewährt.

    (Bild: Susanne Schenker) Augusta Raurica – Blick vom Theater zum Römerhaus.

    Die Römerstadt Augusta Raurica gehört zu den wichtigsten archäologischen Fundstätten der Schweiz und ist international als Ausgrabungs- und Forschungsplatz bekannt. Augusta Raurica befindet sich hauptsächlich auf dem Gebiet der Gemeinden Augst (BL) und Kaiseraugst (AG). Die erfolgreiche Zusammenarbeit der Kantone Basel-Landschaft, Aargau und Basel-Stadt sowie der beiden privaten Trägerschaften «Historische und Antiquarische Gesellschaft zu Basel» (HAG) und «Stiftung Pro Augusta Raurica» (PAR) zur Erhaltung, Erforschung und Vermittlung von Augusta Raurica wird im 1975 abgeschlossenen Römervertrag geregelt. 1998 wurde der Vertrag zum bisher einzigen Mal revidiert.

    Der Römervertrag hält insbesondere fest, dass dem Kanton Basel-Landschaft die Koordination der archäologischen Aktivitäten auf dem Gebiet von Augusta Raurica übertragen wird. Die Kantone Aargau und Basel-Landschaft führen Ausgrabungen auf ihrem jeweiligen Kantonsgebiet selbst durch. Verantwortlich für die Konservierung, Restaurierung und Betreuung aller Fundgegenstände ist der Kanton Basel-Landschaft, welcher auch das Sammlungszentrum in Augst führt. Die Vermittlung und Öffentlichkeitsarbeit werden ebenfalls durch den Kanton Basel-Landschaft übernommen. Der Kanton Aargau trägt die Kosten für Schutz und Erhalt sowie Untersuchung und Dokumentation der Monumente und Bodendenkmäler auf seinem Kantonsgebiet.

    Totalrevision des Vertrags zum 50-Jahre-Jubiläum
    Im Hinblick auf das 50-jährige Bestehen des Römervertrags im Jahre 2025 wurde der Vertrag umfassend überarbeitet. Die gesetzlichen Grundlagen in den Vertragskantonen und die Zusammenarbeit der Vertragsparteien haben sich in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelt. Der revidierte Römervertrag tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Vertragsunterzeichnung wird im Herbst 2025 mit einem Festakt in Anwesenheit der zuständigen Regierungsmitglieder der Vertragskantone gewürdigt.

    pd

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